Leihvertrag und Haftungsausschluss für EVA-aha Prototypen
zwischen
Miklas Kohn
Fabian Müller
Paul Kaeß
Natanael Kmita
Heiko Peuscher
– nachfolgend „Verleiher“ –
und
dem Entleiher
wird folgender Leihvertrag geschlossen:
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1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Verleiher überlässt dem Entleiher unentgeltlich einen oder mehrere Prototypen des Produkts EVA-aha, mit ausgewählten Erweiterungsmodulen (nachfolgend gemeinsam „Leihgerät“).
1.2 Bei EVA-aha handelt es sich um ein Hardware-System zur Durchführung regelungs-, antriebs- und naturwissenschaftlicher Experimente im Schulunterricht. Das System besteht insbesondere aus einer Elektronikplatine in einem 3D-gedruckten Gehäuse mit integrierten Komponenten (z. B. Beleuchtung, Sensorik, Schnittstellen zu Aktoren und Erweiterungsmodulen).
1.3 Anzahl, Typ und Identifikationsmerkmale der überlassenen Prototypen (z. B. Seriennummern) werden in einer Anlage zu diesem Vertrag oder auf dem Übergabeprotokoll festgehalten.
2. Leihdauer
2.1 Die Leihgabe erfolgt für die Dauer von drei (3) Monaten.
2.2 Die Leihdauer beginnt mit dem Tag des Zugangs des Leihgeräts beim Entleiher (Pakettracking bzw. Datum des Übergabeprotokolls).
2.3 Eine Verlängerung der Leihdauer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers (E-Mail ausreichend, sofern nichts anderes vereinbart wird).
3. Entwicklungsstand / fehlende Zertifizierung
3.1 Der Entleiher ist darüber informiert, dass es sich bei dem Leihgerät um Prototypen handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden.
3.2 Die Prototypen sind nicht abschließend geprüft, nicht zertifiziert und entsprechen möglicherweise noch nicht allen einschlägigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Sicherheitsanforderungen.
3.3 Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass Funktionsstörungen, Ausfälle oder unvorhergesehene Verhaltensweisen des Leihgeräts nicht ausgeschlossen werden können.
4. Nutzung und Eigenverantwortung
4.1 Die Nutzung des Leihgeräts erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Entleihers.
4.2 Der Entleiher verpflichtet sich, das Leihgerät nur
– gemäß der ihm zur Verfügung gestellten Dokumentation und
– im dort vorgesehenen Einsatzbereich (insbesondere zu Demonstrations-, Unterrichts- und Evaluationszwecken im Schulunterricht)
zu verwenden.
4.3 Der Entleiher sorgt dafür, dass nur fachlich geeignete und unterwiesene Personen (z. B. Lehrkräfte, entsprechend angeleitete Schülerinnen und Schüler) mit dem Leihgerät arbeiten.
4.4 Der Entleiher verpflichtet sich, alle allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie ggf. hausinternen Sicherheits- und Aufsichtsregelungen einzuhalten und für eine angemessene Aufsicht zu sorgen.
5. Verpflichtung zur Evaluation
5.1 Das Leihgerät wird dem Entleiher mit dem Ziel überlassen, Feedback und Praxiserfahrungen aus dem Feld zu sammeln. Die Evaluation erstreckt sich sowohl auf den Einsatz des EVA-aha-Systems als auch auf das begleitende Lehrbuch „Regelungstechnik.de“ und die zugehörigen Unterrichtsmaterialien.
5.2 Die Evaluation ist insbesondere über Online-Fragebögen geplant. Der Verleiher stellt hierfür entsprechende Fragebögen zur Verfügung.
5.3 Der Entleiher verpflichtet sich,
– den Schülerfragebogen durch die Schülerinnen und Schüler ausfüllen zu lassen und
– den erweiterten Fragebogen für Lehrkräfte selbst vollständig auszufüllen,
und die ausgefüllten Fragebögen innerhalb der Leihdauer an den Verleiher zurückzumelden (z. B. durch Online-Übermittlung).
5.4 Der Entleiher verpflichtet sich, im Rahmen der Evaluation konstruktives Feedback und Verbesserungsvorschläge zu den Unterrichtsmaterialien (insbesondere zum Lehrbuch „Regelungstechnik.de“) anzugeben.
5.5 Der Entleiher räumt dem Verleiher an sämtlichen urheberrechtlich relevanten Inhalten, die er im Rahmen der Evaluation zur Verfügung stellt (insbesondere Textvorschläge, Formulierungen, Aufgabenstellungen, Lösungsskizzen, didaktische Hinweise und sonstige Verbesserungsanregungen), ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung und sonstigen Verwertung in allen bekannten und zukünftigen Nutzungsarten.
5.6 Eine gesonderte Vergütung für diese Rechteübertragung erfolgt nicht; sie ist mit der unentgeltlichen Leihgabe und der Möglichkeit zur Nutzung der Materialien abgegolten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
6. Verbot der unbefugten Weitergabe
6.1 Der Entleiher ist nicht berechtigt, das Leihgerät an Dritte weiterzugeben, zu verleihen, zu vermieten, zu verpfänden oder zu verkaufen, es sei denn, der Verleiher hat vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
6.2 Der Entleiher stellt sicher, dass auch Mitarbeiter, Kolleginnen/Kollegen oder sonstige Personen, die Zugang zum Leihgerät haben, diese Verpflichtung beachten.
7. Sorgfalt, Veränderungen, Schäden am Leihgerät
7.1 Der Entleiher verpflichtet sich, das Leihgerät mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und vor Beschädigung, Verschmutzung und Verlust zu schützen.
7.2 Es dürfen keine baulichen oder elektronischen Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen am Leihgerät vorgenommen werden, es sei denn, der Verleiher hat dem im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
7.3 Der Entleiher hat dem Verleiher Mängel oder Beschädigungen des Leihgeräts unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
7.4 Für Verlust oder Beschädigungen, die über die übliche Abnutzung hinausgehen und während der Leihdauer auftreten, haftet der Entleiher nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere, wenn Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Aufsicht oder Missachtung von Sicherheitshinweisen entstehen.
8. Rückgabe und Rückversand
8.1 Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihgerät spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Leihdauer an den Verleiher zurückzusenden bzw. zurückzugeben.
8.2 Das Leihgerät ist vollständig, funktionsfähig und – soweit nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zumutbar – in sauberem Zustand zurückzugeben.
8.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, trägt der Entleiher die Kosten des Rückversands.
8.4 Der Entleiher hat eine geeignete, transportsichere Verpackung zu wählen und die Rücksendung nachweisbar (z. B. mit Sendungsnummer) vorzunehmen.
9. Haftungsausschluss
9.1 Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit, Funktionsfähigkeit oder Eignung des Leihgeräts für einen bestimmten Zweck.
9.2 Die Haftung des Verleihers für Schäden, die dem Entleiher im Zusammenhang mit der Überlassung oder Nutzung des Leihgeräts entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
– Sachschäden (z. B. an Gebäuden, Einrichtungen oder anderen Geräten),
– Vermögensschäden (z. B. Betriebsunterbrechung, Datenverlust, entgangener Gewinn) sowie
– mittelbare und Folgeschäden.
9.4 Der Entleiher stellt den Verleiher von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unsachgemäßen, nicht bestimmungsgemäßen oder gegen diesen Vertrag verstoßenden Nutzung des Leihgeräts resultieren, sofern der Entleiher dies zu vertreten hat.
10. Datenschutz
10.1 Der Verleiher verarbeitet personenbezogene Daten des Entleihers (z. B. Kontaktdaten, schulische Zuordnung) ausschließlich zum Zweck
– der Abwicklung der Leihgabe,
– der Durchführung der Evaluation und
– der Kontaktaufnahme bei Rückfragen.
10.2 Feedback von Schülerinnen und Schülern sowie Daten, die in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern entstehen, werden ausschließlich in anonymisierter Form erhoben und verarbeitet. Es werden insbesondere keine Namen oder sonstigen direkt zuordenbaren personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern erfasst.
10.3 Die Online-Fragebögen werden so gestaltet, dass aus den eingegebenen Antworten keine Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler gezogen werden sollen.
10.4 Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Verleihers.
11. Veröffentlichung von Feedback und Referenzen
11.1 Der Verleiher behält sich vor, positives, inhaltlich zusammengefasstes Feedback aus den im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Evaluationen sowie eine Liste der am Versuch teilnehmenden Schulen auf seiner Website und in sonstigen Informationsmaterialien zu veröffentlichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
11.2 Bei einer solchen Veröffentlichung wird grundsätzlich nur der Name der Schule und ggf. die Schulart (z. B. Berufskolleg, Gymnasium) genannt. Weitere personenbezogene Daten werden ohne gesonderte Einwilligung nicht veröffentlicht.
11.3 Eine namentliche Nennung einzelner Lehrkräfte (z. B. als zitierte Referenz oder Ansprechpartner) erfolgt ausschließlich, wenn die betreffende Lehrkraft zuvor ihre ausdrückliche Zustimmung in Schriftform (z. B. unterschriebene Einwilligung oder eindeutige Einwilligung per E-Mail) erteilt hat.
11.4 Der Entleiher stellt sicher, dass etwaige Rückmeldungen, die personenbezogene Daten Dritter enthalten (insbesondere von Schülerinnen und Schülern), nur in einer Form an den Verleiher weitergegeben werden, die mit den geltenden Datenschutzbestimmungen vereinbar ist, und dass Schülerdaten – wie in Ziff. 10 beschrieben – nur anonymisiert übermittelt werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail ist ausreichend, sofern beide Parteien diesen Kommunikationsweg für Vertragsänderungen akzeptieren.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Verleihers.
